
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) ist die eindeutige elektronische Adresse eines Rechnungsempfängers. Die Leitweg-ID wird für die Adressierung von Bundes- und Landesbehörden gebraucht und daher von diesen vergeben.
Die Leitweg-ID besteht aus einer Grobadressierung, einer Feinadressierung und einer Prüfziffer. Grobadressierung und Prüfziffer sind Pflichtbestandteile, die Feinadressierung optional. Die Leitweg-ID kann minimal 5 Stellen und maximal 46 Stellen lang sein. Eine Leitweg-ID kann z. B. so aussehen:
Zur Grobadressierung: Die Stellen 1 und 2 enthalten die Kennzahl des Bundeslandes, die Stelle 3 den Regierungsbezirk, die Stellen 4 und 5 den Landkreis. Ab Stelle 6 kann der Gemeindeverband bzw. die Gemeindekennzahl in 3, 4 oder 7 Stellen dargestellt werden.
Die Feinadressierung ist nicht näher geregelt. Bund und Länder werden dafür sicher ein eigenes System entwerfen. Im Prinzip könnte man über die Leitweg-ID bis hin zum einzelnen Sachbearbeiter adressieren.
Im Standard XRechnung ist das Feld BT-10 (Buyer Reference) für die Leitweg-ID vorgesehen.
Die Leitweg-ID kann auch zur Übermittlung einer elektronischen Rechnung über PEPPOL verwendet werden (dort heißt sie PEPPOL-ID).
Weiterführende Informationen:
Leitweg-ID-Format-Spezifikation Version 2.0.0 Fassung vom 23.05.2019, herausgegeben von der Koordinierungsstelle für IT-Standards: https://www.xoev.de/sixcms/media.php/13/Leitweg-ID-Formatspezifikation-v2.0.0-final.pdf
Ausblick
Wie die E-Rechnung bei öffentlichen Auftragsgebern eingereicht werden muss und was Sie schon immer über PEPPOL wissen wollten, verrät Ihnen Teil vier unserer Blogserie »Wissen kompakt: E-Rechnungen«.