
Was ist ZUGFeRD?
ZUGFeRD ist ein Standard für elektronische Rechnungen und so etwas wie die ältere Schwester der XRechnung. ZUGFeRD ist ein sogenanntes hybrides Format (PDF/A-3). Es besteht aus einem menschenlesbaren, sichtbaren PDF-Teil, und in diesen ist ein maschinenlesbarer XML-Teil eingebettet. Das ZUGFeRD-Format gibt es in zwei Versionen (1 und 2) und mehreren Profilen. Die Profile unterscheiden sich durch den Umfang der enthaltenen Daten.
Interessant ist ZUGFeRD 2.0, das in Frankreich übrigens Factur-X heißt, aufgrund Paragraph 4 Absatz 1 der E-Rechnungsverordnung: Über den grundsätzlichen Standard XRechnung hinaus kann auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, wenn er den Anforderungen der EN für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
Das ZUGFeRD 2.0 Profil »EN 16931« ist identisch mit der XRechnung. Dieses Profil könnte also für den Versand von Rechnungen an die öffentliche Verwaltung genutzt werden.
Aber: Die Nutzungsbedingungen der Zentralen Rechnungseingangsplattform ZRE sagen in Punkt 8. a. ii (bzgl. anderer Rechnungsformate als Standard XRechnung) wörtlich: Ferner ist es erforderlich, dass die elektronische Rechnung in Form eines reinen maschinenlesbaren XML-Datensatzes, d.h. ohne PDF-Trägerformat, übermittelt wird. Also doch kein ZUGFeRD für elektronische B2G-Rechnungen? Die Antwort ist ein klares Jein, denn an gleicher Stelle heißt es: Andere Rechnungsdatenmodelle als der Standard XRechnung, die der europäischen Norm EN-16931 und der E-Rech-VO des Bundes entsprechen, werden ebenfalls angenommen, sofern das ITZBund die technische Umsetzbarkeit dieser Rechnungsformate erfolgreich geprüft hat und für diese Rechnungsdatenmodelle eine finale Anwendungsspezifikation zur Verfügung steht.
Die Spezifikation von ZUGFeRD 2.0 wurde am 11. März 2019 veröffentlicht, die von Version 2.01 am 15. Oktober 2019. Somit liegt der Ball jetzt bei den Formatprüfern vom ITZBund. Eine diesbezügliche Anfrage von uns wartet noch auf Antwort; sie wird umgehend nachgereicht.
Auf Länderebene ist man entspannter: So akzeptiert beispielsweise die Stadt Hamburg Rechnungen sowohl als E-Mail mit PDF, ZUGFeRD ab Version 1.0 als auch (seit April 2019) XRechnung. Henning Mahncke und Andre Wirkus von der Finanzbehörde Hamburg stellen klar: Der ZRE möchte alle Formate anbieten, um den Kunden den Umstieg zu erleichtern.
Allgemein sehr lesenswert: Stand der E-Rechnung in den Bundesländern (zusammengestellt vom Verband Elektronische Rechnung). Runterscrollen bis zur Deutschlandkarte.
Forum elektronische Rechnung Deutschland: https://www.ferd-net.de/zugferd/definition/index.html
ZUGFeRD 2.01 Spezifikationen: https://www.ferd-net.de/zugferd/zugferd-2.0.1?changelang=3
Ausblick
Dem aufmerksamen Leser unserer Blogserie »Wissen kompakt: E-Rechnungen« stellt sich jetzt sicher die Frage: Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD? Die Antwort gibt es in Teil sechs.