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E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025

E-Rechnungspflicht Deutschland 

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung für deutsche B2B-Unternehmen wird zum 1. Januar 2025 obligatorisch. Die Verpflichtung geht aus der Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz vom 21. März 2024 hervor. Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland verläuft sequenziell und ist mit etwaigen Übergangsregelungen bis Ende 2027 wie folgt geplant: 

Ab 01. Januar 2025

  • Der Empfang von elektronischen Rechnungen gemäß EU-Standard EN16931* wird für alle deutschen B2B-Unternehmen obligatorisch
  • D.h. Daten müssen gemäß EN16931 extrahiert werden können 
  • Gültige Formate: XRechnung, ZUGFeRD, EDIFACT nach CEN-Norm
  • Ausnahmen bestehen in Rechnungen von < 250€ gemäß §33 UsTDV
  • Rechnungen an Verbraucher sind nicht betroffen

Übergangsregelungen bis 31. Dezember 2026 

  • Sonstige Rechnungen (Papier/PDF) sowie E-Rechnungen, die noch nicht dem neuen Format entsprechen, können weiterhin übermittelt werden
  • ABER: Die Priorität der Papier-/PDF-Rechnung entfällt
  • d.h. Empfänger müssen dem Erhalt von E-Rechnungen nach EU-Standard nicht mehr zustimmen
  • d.h. Empfänger müssen dem Empfang anderer elektronischer sowie sonstiger Formate zustimmen 

Übergangsregelungen vom 01. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027

  • Die genannten Übergangsregelungen gelten nur noch für rechnungsstellende Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von < 800.000€
  • EDI-Verfahren, die von den neuen Formatvorgaben abweichen, dürfen bis dahin noch genutzt werden 

Ab 2028 müssen die Vorgaben im gesamtem B2B eingehalten werden.


*Wissen kompakt EU-Standard: CEN-Norm EN16931

  • CEN-Norm EN16931: europäischer Standard für elektronische Rechnungen, der ein einheitliches Datenmodell festlegt, um den den Austausch von Rechnungsdaten in der EU zu erleichtern
  • Die Norm ist bereits für die öffentlichen Verwaltungsstellen der EU-Mitgliedsländer verpflichtend 
  • Datenmodell wurde für die Syntaxen UBL 2.1 (Universal Business Language) und CII D16B (Cross Industry Invoice) spezifiziert

 

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*Alle Angaben ohne Gewähr. Fristen und Regelungen können sich jederzeit ändern.

* Quellen: VeR // Bundesministerium für Heimat und Finanzen

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