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Regelung der USt-Id-Prüfung für den Start der großen EU-Mehrwertsteuerreform

Regelung der USt-Id-Prüfung für den Start der großen EU-Mehrwertsteuerreform

In den nächsten Jahren kommen neue Regelungen im Bereich des Finanzwesens auf Unternehmen zu. Denn zwischen 2022 und 2024 wird die Europäische Union eine einheitliche Reform auf den Weg bringen, die sukzessive die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ändert. Ziel ist, das Mehrwertsteuersystem einfacher und weniger betrugsanfällig zu machen.

Die ersten Neuregelungen gelten schon seit 1.1.2020. Sogenannte Quick Fixes, die zur großen Mehrwertsteuerreform gehören, sind bereits zu Beginn des Jahres rechtsverbindlich in Kraft getreten. Damit sind EU-Unternehmen im Rahmen der zusammenfassenden Umsatzsteuermeldung verpflichtet, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ihrer Geschäftspartner zu prüfen, um eine Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen geltend zu machen. Durch die Quick Fixes ergeben sich Änderungen in Bezug auf:

  1. Konsignationslagerregelung
    Einheitliche Vereinfachungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen über Konsignationslager
  2. Reihengeschäfte
    Einheitliche Regelung der Reihengeschäfte
  3. Innergemeinschaftliche Lieferungen
    Einführung der zwingenden Prüfung der USt-IdNr.
  4. Neue Belegnachweise
    Einheitliche Regelungen über Belegnachweise

Sind Sie schon fit für die neuen Regelungen zur Mehrwertsteuerreform? Wenn Sie für die praktische Umsetzung Hilfe benötigen, möchten wir Sie gern dabei unterstützen. Im Rahmen eines Webinars geben wir Ihnen nützliche Tipps und Hinweise zu folgenden Aspekten:

  • Genaues Prüfen und Protokollieren der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Schnelles und einfaches Korrigieren von unvollständigen oder fehlerhaften Datensätzen
  • Durchführen der Prüfung sowohl für Kreditoren als auch für Debitoren

Lassen Sie uns das Thema gemeinsam angehen. Am besten gleich für ein individuelles Webinar anmelden, wir freuen uns auf Sie!

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